Die BDH-Klinik Vallendar ist im Landeskrankenhausplan Rheinland-Pfalz als Fachklinik für Neurologie ausgewiesen (§108 Nr. 2 SGB V) und wird von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen belegt.
Die BDH-Klinik Vallendar verfügt über einen Versorgungsvertrag mit den Gesetzlichen Krankenkassen (§111 SGB V) zur Durchführung von stationären Rehabilitationsmaßnahmen in den neurologischen Phasen C und D. Im Rahmen der Regelungen für gemischte Einrichtungen erteilen auch die privaten Krankenkassen entsprechende Kostenzusagen.
Weiterhin besteht bei positiver Erwerbsprognose die Möglichkeit zur Durchführung entsprechender Rehabilitationsmaßnahmen (einschließlich AHB) zu Lasten des zuständigen Rentenversicherers.
Die BDH-Klinik Vallendar verfügt über Verträge für die ambulante neurologische Rehabilitation, die von allen Leistungsträgern in Anspruch genommen werden kann.
Die BDH-Klinik Vallendar verfügt über einen Belegungsvertrag mit dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung RLP über die Durchführung Von Kuren nach dem sozialen Entschädigungsrecht (SER). Leistungsträger ist die jeweils zuständige Versorgungsverwaltung.
Für Maßnahmen der medizinisch-beruflichen Rehabilitation bestehen Belegungsverträge mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) über das vollständige Maßnahmenspektrum (Rehabilitation, berufliche Vorbereitung, berufliche Eingliederung).
Für Ihre konkreten Fragen zur Leistungsträgerschaft steht Ihnen unsere Patientenaufnahme gerne zur Verfügung.
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