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Maßnahmen

Anpassungsmaßnahme

Personenkreis

Erwachsene, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen den erlernten Beruf, beziehungsweise die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können und daher an der Reintegration in die Arbeitswelt scheitern.

Die gesundheitlichen Einschränkungen können bedingt sein durch:

  • orthopädische Schädigungsbilder
  • neurologische Einschränkungen
  • psychische oder drohende psychische Behinderung
  • internistische und dermatologische Erkrankungen
  • Mehrfachbehinderungen

Im Detail

Wenn berufliche Fragen überwiegen und die medizinisch-therapeutischen, methodischen und zeitlichen Rahmenbedingungen einer Einrichtung der medizinischen und schulischen Rehabilitation sowie der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nötig sind.

Der/die RehabilitandIn war vor der Leistungsminderung berufstätig und ist mindestens halbschichtig belastbar sowie unter Nutzung der besonderen Fördermöglichkeiten der Einrichtung der medizinisch-beruflichen Rehabilitation bereit und in der Lage, an der Erreichung eines beruflichen Rehabilitationszieles aktiv mitzuarbeiten.

Ziel der Anpassungsmaßnahme ist die Vorbereitung und Rückführung auf einen konkreten Arbeitsplatz. Die Integration ins Berufs- bzw. Arbeitsleben durch eine individuelle berufliche Anpassung, die im Besonderen auch durch Veränderungen am Arbeitsplatz oder den Einsatz neuer Technologien begründet sein kann, steht im Vordergrund.

Der Forderung des SGB IX nach Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe am Arbeitsleben wird Rechnung getragen, vor allem durch:

  • Schaffung grundlegender berufsorientierter Fähigkeiten (kognitiv, emotional, handlungsbezogen) für die berufliche Eingliederung
  • zukunftsorientierte berufsfeldtypische Arbeitsmethoden, Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten

Schlüsselqualifikationen wie:

  • berufsadäquate Arbeitshaltung, Flexibilität, Kommunikationsfähigkeit, Gruppenfähigkeit, Eigeninitiative, alltagspraktische Fertigkeiten
  • bildungsmäßige Voraussetzungen für erfolgreiche Berufs- und Alltagsbewältigung
  • aktive Auseinandersetzung mit dem eigenen Lebens- und Berufskonzept; Lern- und Leistungsmotivation
  • sozial angemessene Verhaltensweisen in Beruf und Alltag
  • Aufbau von Kompensationsmöglichkeiten
  • eventuell zusätzlich: Berufsfeldfindung.

Die Maßnahmedauer ist von der individuellen Fragestellung und Zielsetzung abhängig. Sie kann 6 Wochen bis maximal 12 Monate umfassen.

Die früher erworbene fachliche Qualifikation (Ausbildungswissen oder jahrelang angelerntes Praxiswissen) wird hinsichtlich der Aktualität, des Umfanges und der Qualität überprüft und angehoben.

Die Unterweisungen finden als Einzelunterweisung oder in Kleingruppen statt. Auf gesundheitliche Einschränkungen wird geachtet, mögliche technische Arbeitshilfen werden erprobt. Die enge Verknüpfung mit den therapeutischen Möglichkeiten, wie Logopädie, Physiotherapie oder Ergotherapie sichern den Erfolg auch bei noch stärker beeinträchtigten Personen. Begleitende Betreuung durch die ärztlichen und psychologischen Fachdienste ist ebenfalls kontinuierlich sichergestellt.

In enger Zusammenarbeit mit den Fachdiensten der Rehabilitationsträger werden die Aufgaben der Maßnahme auf den Einzelfall abgestimmt. In überschaubaren Gruppen werden zusätzlicher schulischer und fachtheoretischer Unterricht sowie praktische Unterweisungen durchgeführt. Dabei ist das Angebot sehr breit gefächert und reicht vom allgemeinen schulischen Grundwissen der Mathematik und Deutsch oder Grundlagenenglisch bis hin zu modernem Basiswissen der Textverarbeitung.
Darüber hinaus ist es durch die Maßnahme möglich nicht nur Wissenslücken zu schließen, sondern auch eventuell notwendige Hilfsmittel zu erproben und zu trainieren.

Ebenso selbstverständlich ist der enge Kontakt und die Abstimmung mit dem Arbeitgeber, sofern dieser noch vorhanden ist, mit dem Ziel eine individuelle Wiedereingliederung sicher zu stellen. Bei nicht vorhandenen Arbeitsplätzen sind Vermittlungspraktika vorgesehen.

Ziel der Maßnahme ist die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben. Das Ergebnis wird schriftlich dokumentiert. Der Teilnehmende erhält eine Bescheinigung über Inhalt und erreichte Leistungsfähigkeit, der Rehabilitationsträger eine abschließende Stellungnahme zu Verlauf, Leistungsbild und den erfolgten Vermittlungsbemühungen.

Der jeweilige Rehabilitationsträger (Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, Unfallkassen usw.).

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