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Teilhabe

Maßnahmen der Rehabilitation in Absprache

Die Maßnahmen der Rehabilitation, die wir in den verschiedenen Abteilungen unserer Klinik anbieten und in Absprache mit den Leistungsträgern durchführen, dienen dazu, PatientInnen und RehabilitandInnen unter normalen Bedingungen eine möglichst umfängliche Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dabei orientieren wir uns an modernsten Forschungsergebnissen und Erkenntnissen aus den Bereichen Medizin und Rehabilitation.

In unserer Klinik werden Leistungen zur Teilhabe in folgenden Bereichen angeboten:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
    (§§ 26 bis 32 SGB IX)
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - früher „Berufliche Rehabilitation“ genannt (§§ 33 bis 43 SGB IX)

Träger der Rehabilitationsmaßnahmen sind die gesetzlichen Krankenkassen, die Unfallversicherungsträger, die Rentenversicherungsträger, die Bundesagentur für Arbeit, die Sozialhilfeträger, z. T. die Träger der Kinder- und Jugendhilfe und die Versorgungsverwaltung.

Rehabilitative Maßnahmen in unserer Einrichtung sind in der Regel die Folge einer Erkrankung, einer angeborenen oder erworbenen Behinderung oder eines Unfalls. Die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung wendet sich gegen eine gesellschaftliche Ausgrenzung und fordert eine gleichberechtigte soziale Einbeziehung, besonders auch im Bereich der Arbeit.

Ziel aller Maßnahmen in der BDH-Klinik Vallendar ist es, einen Beitrag zu leisten, damit PatientInnen und RehabilitandInnen eine möglichst weitgehende Teilhabe und soziale Einbeziehung ermöglicht wird.

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