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Wunsch- und Wahlrecht für PatientInnen

Bestimmen Sie mit

Sehr geehrte PatientInnen und RehabilitandInnen!

In welcher Klinik oder Reha-Einrichtung Sie Ihre Erkrankung behandeln lassen möchten, können Sie selbst mitbestimmen.

Dazu haben Sie nach § 9 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht. Kriterien für die Wahl Ihrer Reha-Einrichtung können z. B. Lage und Ausstattung einer Einrichtung oder auch Freundlichkeit und Kompetenz der Mitarbeitenden sein. Jedenfalls sollten Sie sich von der Qualität der Einrichtung, in der Sie sich behandeln lassen wollen, überzeugen. Bei einer Klinik oder Reha-Einrichtung, die von unabhängiger Stelle zertifiziert ist und somit nachweislich ein Therapieangebot bereitstellt, das hohen, regelmäßig geprüften Qualitätsstandards entspricht, sind Sie auf der sicheren Seite.

Üben Sie das Ihnen nach dem Sozialgesetzbuch IX zustehende Wunsch- und Wahlrecht aktiv aus, und fügen Sie Ihrem Antrag auf Rehabilitation den Vorschlag hinzu, in welcher Reha-Einrichtung Sie behandelt werden wollen.

Die Ablehnung Ihres Wunsches muss der Rehabilitationsträger in einem Bescheid begründen. Gegebenenfalls können gegen einen solchen Bescheid Rechtsmittel eingelegt werden. Nähere Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht erhalten Sie bei unserer Patientenverwaltung.

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