Jugendliche ab 14 Jahren und Erwachsene mit Hirnschädigungen unterschiedlichster Genese, die auf besonders umfassende diagnostische und therapeutische Leistungen, sowohl im medizinischen als auch im beruflich/schulischen Bereich, angewiesen sind. Bei Behinderung durch Unfall oder Krankheit setzen diese Leistungen unmittelbar nach Abschluss der Akutbehandlung ein.
Sie sind angezeigt bei:
besonders auch bei:
Wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung berufliche einschließlich schulische Fragen überwiegen und die medizinisch- therapeutischen, methodischen und zeitlichen Rahmenbedingungen einer Einrichtung der medizinischen und schulischen Rehabilitation sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nötig sind.
Interdisziplinäre Eingangsdiagnostik, dann nach Teamentscheidung unter interdisziplinärer Betreuung vertiefte praktische Erprobung nach einem vorgegebenen Aufgabenkatalog
Interdisziplinäre Schlussbeurteilung und Empfehlung.