Jugendliche ab 14 Jahren und Erwachsene mit Hirnschädigungen unterschiedlichster Genese, die auf besonders umfassende diagnostische und therapeutische Leistungen, sowohl im medizinischen als auch im beruflich/schulischen Bereich, angewiesen sind. Bei Behinderung durch Unfall oder Krankheit setzen diese Leistungen unmittelbar nach Abschluss der Akutbehandlung ein.
Sie sind angezeigt bei:
besonders auch bei: