Erwachsene, deren gesellschaftliche wie berufliche Teilhabe durch eine physische oder psychische Leistungsminderung stark eingeschränkt oder nicht mehr möglich ist und die nach ihrem individuellen Leistungsvermögen auf eine Ausbildung bzw. Umschulung vorbereitet werden können.
Erwachsene mit erworbenen Hirnschäden durch Schädelhirntraumen, Gehirntumore, Schlaganfälle, entzündliche Prozesse, Epilepsien, hypoxische Hirnschäden u. a., die auf besonders umfassende diagnostische und therapeutische Leistungen sowohl im medizinischen als auch im beruflichen Bereich angewiesen sind. Bei Behinderung durch Unfall oder Krankheit setzen diese Leistungen unmittelbar nach Abschluss der Akutbehandlung ein.
besonders auch bei:
Der/die RehabilitandIn war vor der Leistungsminderung berufstätig und ist mindestens halbschichtig belastbar sowie unter Nutzung der besonderen Fördermöglichkeiten der Einrichtung der medizinisch-beruflichen Rehabilitation bereit und in der Lage, an der Erreichung eines beruflichen Rehabilitationszieles aktiv mitzuarbeiten.
Das Ziel des Reha-Vorbereitungslehrganges (RVL) ist es, einen erfolgreichen Ausbildungs- bzw. Umschulungsverlauf zu ermöglichen. Dabei ist die Beschäftigungsfähigkeit das übergeordnete Ziel, immer mit Blick auf den Arbeitsmarkt.
Der Forderung des SGB IX nach Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe am Arbeitsleben wird Rechnung getragen, vor allem durch:
Schlüsselqualifikationen wie:
Die Vorgehensweise ist an den Möglichkeiten des Einzelnen orientiert und richtet sich nach Art und Schwere der Behinderung.
Das individuelle, handlungsorientierte Lernkonzept wird interdisziplinär von den Bereichen Pädagogik, Medizin und Psychologie nach einer umfassenden Diagnostik mit folgenden möglichen Komponenten entwickelt:
Ein optimaler Ablauf wird durch interdisziplinäre Zusammenarbeit, Zielkontrolle und ggf. Zielkorrektur gewährleistet.