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Maßnahmen

Rehavorbereitungslehrgang

Personenkreis

Erwachsene, deren gesellschaftliche wie berufliche Teilhabe durch eine physische oder psychische Leistungsminderung stark eingeschränkt oder nicht mehr möglich ist und die nach ihrem individuellen Leistungsvermögen auf eine Ausbildung bzw. Umschulung vorbereitet werden können.

Im Detail

Erwachsene mit erworbenen Hirnschäden durch Schädelhirntraumen, Gehirntumore, Schlaganfälle, entzündliche Prozesse, Epilepsien, hypoxische Hirnschäden u. a., die auf besonders umfassende diagnostische und therapeutische Leistungen sowohl im medizinischen als auch im beruflichen Bereich angewiesen sind. Bei Behinderung durch Unfall oder Krankheit setzen diese Leistungen unmittelbar nach Abschluss der Akutbehandlung ein.

  • Sie sind angezeigt bei:
  • schweren Leistungseinschränkungen
  • psychosozialer Problematik
  • geringer beruflicher und schulischer Qualifikation
  • Lernstörungen (einschließlich Lernentwöhnung)
  • besonderer Störanfälligkeit und Umfeldabhängigkeit
  • Störungen des Sozialverhaltens
  • Störungen des Arbeitsverhaltens

besonders auch bei:

  • Mehrfachbehinderten Menschen
  • psychisch behinderten Menschen
Wenn berufliche Fragen überwiegen und die medizinisch-therapeutischen, methodischen und zeitlichen Rahmenbedingungen einer Einrichtung der medizinischen und schulischen Rehabilitation sowie der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nötig sind.

Der/die RehabilitandIn war vor der Leistungsminderung berufstätig und ist mindestens halbschichtig belastbar sowie unter Nutzung der besonderen Fördermöglichkeiten der Einrichtung der medizinisch-beruflichen Rehabilitation bereit und in der Lage, an der Erreichung eines beruflichen Rehabilitationszieles aktiv mitzuarbeiten.

Das Ziel des Reha-Vorbereitungslehrganges (RVL) ist es, einen erfolgreichen Ausbildungs- bzw. Umschulungsverlauf zu ermöglichen. Dabei ist die Beschäftigungsfähigkeit das übergeordnete Ziel, immer mit Blick auf den Arbeitsmarkt.

Der Forderung des SGB IX nach Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe am Arbeitsleben wird Rechnung getragen, vor allem durch:

  • Schaffung grundlegender berufsorientierter Fähigkeiten (kognitiv, emotional, handlungsbezogen) für die berufliche Eingliederung
  • zukunftsorientierte berufsfeldtypische Arbeitsmethoden, Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten

Schlüsselqualifikationen wie:

  • berufsadäquate Arbeitshaltung, Flexibilität, Kommunikationsfähigkeit, Gruppenfähigkeit, Eigeninitiative, alltagspraktische Fertigkeiten
  • bildungsmäßige Voraussetzungen für erfolgreiche Berufs- und Alltagsbewältigung
  • aktive Auseinandersetzung mit dem eigenen Lebens- und Berufskonzept; Lern- und Leistungsmotivation
  • sozial angemessene Verhaltensweisen in Beruf und Alltag
  • Aufbau von Kompensationsmöglichkeiten
  • eventuell zusätzlich: Berufsfeldfindung
  • 6 Monate

Die Vorgehensweise ist an den Möglichkeiten des Einzelnen orientiert und richtet sich nach Art und Schwere der Behinderung.

Das individuelle, handlungsorientierte Lernkonzept wird interdisziplinär von den Bereichen Pädagogik, Medizin und Psychologie nach einer umfassenden Diagnostik mit folgenden möglichen Komponenten entwickelt:

  • berufspraktische Förderung nach Möglichkeit in Zusammenhang mit einem bestehenden Ausbildungs- oder Umschulungsplatz
  • neuropsychologische Therapie
  • medizinische Behandlung sowie ggf. Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie
  • schulische Förderung (allgemein- und berufschulischer Unterricht, Förderunterricht, sonderpädagogische Einzelförderung)
  • sozialpädagogische Begleitung

Ein optimaler Ablauf wird durch interdisziplinäre Zusammenarbeit, Zielkontrolle und ggf. Zielkorrektur gewährleistet.

Interdisziplinäre Abschlussberatung mit dem Rehabilitanden, individuelle Hilfen zur Berufsintegration und differenzierte Empfehlung (Abschlussbericht).

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