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Hilfe + Beratung

Angehörige

Hilfen für Angehörige

Die schwere Erkrankung oder Verletzung eines nahestehenden Menschen stellt immer auch eine hohe Belastung für Sie als Angehörige dar. Sie befinden sich in einer Situation, deren Anforderungen weit über das alltägliche, normale Maß hinausgehen. Im Unterschied zu primär körperlich erkrankten Personen müssen Sie als Angehörige von hirnerkrankten und hirnverletzten Menschen damit rechnen, dass Ihre Belastung im Verlauf der Erkrankung zunimmt und Sie Ihre Erwartungshaltung an die Rehabilitationsmöglichkeiten senken müssen.

Nicht nur der Betroffene, auch Sie als Angehörige brauchen Zeit und viel Geduld. Eine genaue Prognose ist nicht möglich, es können lediglich übliche Verläufe skizziert werden.

Dabei ist es nur schwer zu verstehen, dass es nicht nur um klar definierte Symptome geht, sondern dass auch immer das Erleben und Verhalten bei den Veränderungen mit einbezogen ist.

Darauf ist niemand vorbereitet. Daher sollten Sie sich von Beginn an Unterstützung holen.

Es ist wichtig, dass Sie als Angehörige die Art der Schädigung und deren Ausmaß verstehen. Sprechen Sie ÄrztInnen, TherapeutInnen und Pflegekräfte an. Tun Sie dies wiederholt, um das Neue verarbeiten zu können und auftretende Fragen zu klären.

Die PatientInnen und RehabilitandInnen stehen im Mittelpunkt. Den Angehörigen wird dabei einiges abverlangt und Sie verlangen selbst zu viel von sich und achten zu wenig darauf, was mit Ihnen selbst geschieht. Daher nehmen Sie sich von Anfang an Hilfe, halten Sie die Belastung in Grenzen und tun Sie auch ganz bewusst etwas für sich.

Nehmen Sie die Möglichkeit wahr, über die eigene psychische Belastung zu sprechen und machen Sie einen Termin beim Psychologischen Dienst. Durch gezielte Beratung versuchen wir Informationen zu vermitteln, die Ihnen helfen, Ihrem Angehörigen angemessener zu begegnen und Wege aufzeigen, wie Sie mit der veränderten Lebenssituation umgehen können. Bei der Beratung stehen überwiegend die PatientInnen und RehabilitandInnen im Mittelpunkt. Eine psychotherapeutische Behandlung von Angehörigen ist nur außerhalb der Rehabilitationsmaßnahme möglich.

Sprechen Sie mit unserem Sozialdienst über die rechtlichen Rahmenbedingungen, über notwendige Anträge und Vorsorgemaßnahmen.

Solche Kontakte, die z. B. in der Klinik oder in Selbsthilfegruppen geknüpft werden, können neben emotionalem Beistand auch konkrete Erfahrungen vermitteln.

Wenden Sie sich an Organisationen, die sich mit den sozialen oder rechtlichen Belangen von erkrankten und behinderten Menschen befassen. Auch sonstige soziale Institutionen, kirchliche Einrichtungen und ambulante Pflegedienste geben Ratschläge.

Weitere Hilfe finden Sie auch hier:

Besuchszeiten

Besuche können in der Zeit zwischen 13.30 Uhr und 18.30 Uhr stattfinden.
Täglich ist ein Besuch für je eine Stunde durch zwei Angehörige möglich. Bitte sprechen Sie sich hierzu in der Familie ab.

Sonderregelungen bei Familien mit Kindern < 12 Jahren müssen oberärztlich abgesprochen werden.

Weiterführende Informationen zu den Besuchsmöglichkeiten finden Sie hier.

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