Eine Aufnahme erfolgt nach Kostenübernahme durch den Leistungsträger (Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallkasse, Berufsgenossenschaft etc.).
Neben der Akutklinik kann auch der Hausarzt/die Hausärztin – mit der Kostenzusage des Leistungsträgers – den/die PatientIn direkt in die BDH-Klinik einweisen.
Bei der Klärung von Fragen, insbesondere auch zur Kostenübernahme, sind wir gerne behilflich.
Hinweis: Die Kostenzusage des Rentenversicherungsträgers setzt eine positive Erwerbsprognose voraus.
Anmeldungen durch vorbehandelnde Einrichtungen, niedergelassene Ärzte/Ärztinnen oder Direktanmeldungen durch den Leistungsträger erfolgen über die unten stehende Patientenaufnahme.
Hinweis: Vorberichte und Kostenübernahmeerklärungen sind für eine rasche Aufnahme hilfreich.